Über uns

Unser Verein unterhält folgende 3 Tafeln: 
Gangelter Tafel, 
Geilenkirchener Tafel und Übach-Palenberger Tafel mit insgesamt 5 Ausgabestellen

Wir finanzieren uns ausschließlich aus Spenden und arbeiten nach dem Prinzip Ressourcen bündeln und  Ausgaben minimieren.  Z. B. sind wir z. B. in Birgden und in Boscheln gegen einem geringen Beitrag auf dem Sportplatz zu finden. In Geilenkirchen bezahlen wir auch nur die Nebenkosten, dort sind wir in einer alten Backstube, genauso ist es auch in Palenberg. Das meiste Geld verschlingen unsere beiden Kühltransporter, diese fahren für alle Tafeln und sind somit montags bis freitags von 8:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr im Einsatz und fahren durch den gesamten Kreis. Neben den Fixkosten (Steuer, Versicherung) sind die Spritkosten immens. Dazu kommen immer wieder ein paar Unfallschäden. Obwohl wir unsere Fahrer schulen, ist dies leider unvermeidlich. Hier können uns Spender z. B. projektbezogen unterstützen. 

Manchmal benötigt die eine Tafel mehr und die andere weniger, dann ist es wieder umgekehrt. D. h. alle Spenden kommen auch allen Tafeln zu gute. Gerne können Sie auch Ihre Spenden bestimmten Projekten zuordnen, sprechen Sie mit uns.  Z. B. sind Patenschaften für ein KFZ möglich, sowohl für die Neuanschaffung als auch für sämtliche Kosten. Gerne stellen wir auch (falls noch freie Flächen vorhanden sind) unser Fahrzeug für Firmenwerbung zur Verfügung.

Oder geben Sie Langzeitarbeitslosen eine Chance und übernehmen eine Patenschaft für einen Mitarbeiter. Wir beschäftigen ausschließlich Langzeitarbeitslose SGBII-Leistungsbezieher im Rahmen des Gesetzes § 16i SGB II Teilhabe am Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz),  für diese Mitarbeiter erhalten wir die ersten 2 Jahren 100 % Lohnkostenzuschuss für den gesamten Lohnaufwand.

Förderung von Langzeitarbeitslosen – Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Der Zuschuss nach Absatz 1 beträgt

1.in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 Prozent,
2.im dritten Jahr des Arbeitsverhältnisses 90 Prozent,
3.im vierten Jahr des Arbeitsverhältnisses 80 Prozent,
4.im fünften Jahr des Arbeitsverhältnisses 70 Prozent

D. h. ab dem dritten Jahr müssen wir unsere Mitarbeiter wieder entlassen,  wenn wir keinen Sponsoren finden.

Ca. gerundet 2000 Euro/Monat betragen z. Zt. die Lohnkosten (Bruttolohn und Lohnnebenkosten Mindestlohn) für einen Vollzeitmitarbeiter. Demnach nach müssen wir je Monat 200 Euro im dritten Jahr und 400 Euro im vierten Jahr und 600 Euro im fünften Jahr selbst aufbringen.  

Vielleicht sucht Ihre Firma auch eine(n) fähige(n) Mitarbeiter(in), unsere Mitarbeiter(innen) haben sich bewährt, sie sind fleißig und zuverlässig und benötigen einfach eine Chance. Sprechen Sie uns an. 

Wie alle Tafeln, sind wir im Tafelverband (www.tafel.de) registriert (der Begriff „Tafel“ ist gesetzlich geschützt). Wir halten uns an die Regeln des Tafelverbandes unter anderem wahren wir den Gebietsschutz. D. h. wir holen nur Lebensmittel dort ab, wo sich unsere Ausgabestellen bzw. Tafeln befinden.  Die gesammelten Lebensmittel werden täglich einer anderen Ausgabestelle unserer Tafeln zur Verfügung gestellt. Unser Fahrerteams sind gut erkennbar an den orangenen Westen und können sich ausweisen.  

Sie fragen sich sicherlich, wer darf bei der Tafel einkaufen und wie wird die Bedürftigkeit überprüft.  

Wer ist berechtigt bei der Tafel einzukaufen? 

Personen, die Leistungen die staatliche Unterstützung erhalten (Bürgergeld, Asylbewerberleistungen, Sozialhilfe, Wohngeld).

Wir prüfen die Einkaufsberechtigung

Wir benötigen in Kopie den aktuellen Bescheid nebst Anlagen. Dieser muss nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes unaufgefordert erneut vorgelegt werden. Zum Beispiel Bescheid über 

SGB II-Leistungen/Bürgergeld
Grundsicherung (SGB XII)
Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
Wohngeldbescheid (1. u. 2. Seite)

Renten- oder Arbeitslosengeld I-Bescheide oder andere Dokumente alleine reichen nicht zur Bedürftigkeitsprüfung.